ESTA abgelehnt – was tun?
Seit Nine Eleven ist die Einreise in die USA schwieriger geworden – nicht nur für Auswanderer, sondern auch für Touristen. Erst 2019 wurden die Bedingungen für Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa weiter verschärft. So etwa müssen Einreisewillige jetzt auch alle ihre Accounts in sozialen Netzwerken, alle Mobiltelefonnummern und alle E-Mail-Adressen angeben – und zwar nicht nur die aktuellen, sondern jene der letzten fünf Jahre.
Hand aufs Herz: Erinnern Sie sich an all Ihre Accounts der letzten fünf Jahre? Wie oft legt man sich eine Einmal-E-Mail-Adresse zu, sei es, für eine spezielle Job-Bewerbung oder einen besonderen Flirt. Doch schlichtes Vergessen kann bei der Einreise als bewusster Akt des Verschweigens ausgelegt werden – die Chancen auf ein USA-Visum sinken rapide. Die gute Nachricht ist: Die meisten EU-Länder sind von der verschärften Regelung ausgenommen. Genauer gesagt jene, die am 2008 eingeführten „Visa Waver Program“ teilnehmen. Anstatt ein Visum zu beantragen, ist es für die Bürger von 39 Ländern – darunter auch deutsche Staatsangehörige – ausreichend, einen ESTA-Antrag einzureichen. Dieser ermöglicht eine visafreie Einreise.
Über das elektronische Reisegenehmigungssystem „Electronic System for Travel Authorization“, kurz ESTA, ist beim Department of Homeland Security – das ist das Ministerium für Innere Sicherheit und die Zollbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika – bis spätestens 72 Stunden vor Ankunft eine Einreiseerlaubnis zu beantragen. Zwar gibt es auch im ESTA-Antragsformular ein Feld für die Accounts in sozialen Netzwerken, jedoch sind diese Angaben – zumindest noch – freiwillig.
Mit ESTA in die USA
Neben der Staatsbürgerschaft eines am Visa Waver Program teilnehmenden Staates ist Voraussetzung für den ESTA-Antrag, dass die geplante Reise nicht länger als 90 Tage dauert, ein Rückflug bereits gebucht ist und man über einen für die gesamte Reisedauer gültigen Reisepass verfügt. Allerdings gibt es bestimmte Ausschlusskriterien, was das Rückflug- bzw. Weiterreiseticket angelangt. So dürfen diese nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden. Ebenso wenig darf zuvor eine Einreise bzw. ein Aufenthalt im Iran, Irak, Jemen, Syrien, Libyen oder Somalia erfolgt sein. Auch, wer über eine zweite Staatsangehörigkeit in einem dieser Länder verfügt, ist vom ESTA-Verfahren ausgeschlossen.
Nicht zuletzt muss der Einreisende durch eine Kreditkarte der Marken Visa, American Express, Master Card, Diners Club oder JBC nachweisen, dass er imstande ist, seinen Lebensunterhalt während des Aufenthalts selbst zu bestreiten. Angaben wie der Name des aktuellen bzw. letzten Arbeitgebers werden ebenso abgefragt wie die Daten einer Kontaktperson im Heimatland für den Notfall sowie die Kontaktadresse des Antragstellers während seines USA-Aufenthalts.
ESTA soll sicherstellen, dass die Einreisenden kein Sicherheitsrisiko für die USA darstellen. Die Verwaltungsgebühr für einen ESTA-Antrag beträgt 14 US-Dollar und ist damit sehr erschwinglich. Sie ist direkt im Rahmen der Online-Antragstellung zu entrichten, wird also auch im Falle der Ablehnung fällig. Das Ausfüllen eines ESTA-Antrags dauert etwa zwanzig Minuten. Aufgrund der strengen Kriterien ist die Bewilligung jedoch mehr als reine Formsache – es kann passieren, dass der ESTA-Antrag abgelehnt wird.
Fehler beim ESTA-Antrag vermeiden
Wenn der ESTA-Antrag nicht bewilligt wird, bedeutet dies nicht, dass der Antragsteller nicht in die USA einreisen darf, weil er etwa ein Sicherheitsrisiko darstellt. Oftmals ist ihm ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, beispielsweise, indem er in den Zeilen verrutscht. Wer beispielsweise bei Zeile acht versehentlich Ja statt Nein ankreuzt, gibt an, eine kriminelle Vergangenheit zu haben. Damit ist die Genehmigung eines ESTA-Antrags ausgeschlossen. In manchen Fällen ist es möglich, solche Fehler durch einen Anruf beim Traveler Communication Center zu korrigieren.
Anderen, deren ESTA Antrag abgelehnt wurde, ist immer noch die Möglichkeit gegeben, ein reguläres Visum zu beantragen. Da die Bewilligung eines Visums jedoch weit längere Vorlaufzeiten als der ESTA-Antrag hat, sollte man den ESTA-Antrag so früh wie möglich stellen. Nach seiner Bewilligung bleibt er zwei Jahre lang gültig.