Anschlussflug verpasst – Das sind ihre Rechte!
Wer auf dem Flug in die USA seinen Anschlussflug verpasst, muss mitunter mehrere Stunden Verspätung hinnehmen. Glücklicherweise haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung. Wir erklären, welche Rechte Passagiere haben und an wen sie sich wenden müssen.
Entschädigung, wenn der Flug sich verspätet
Wenn der Erstflug sich verspätet, kann dies zu erheblichen Verzögerungen führen. Früher gab es dafür keine Entschädigung, da jede Flugstrecke einzeln gewertet wurde. Für darauffolgende Verspätungen war der Passagier selbst verantwortlich. Seit einer Neuregelung im Jahr 2013 wird jedoch die gesamte Reisedistanz gewertet – und das bedeutet, dass USA-Reisende Anspruch auf eine Entschädigung haben, sollte es zu einem verpassten Anschlussflug kommen. Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden eine Entschädigung fällig wird.
Im Internet informieren verschiedene Portale wie zum Beispiel Flightright über die Möglichkeiten, die sie bei einem verpassten Anschlusszug haben. Hier erfahren sie unter anderem wie sie vorgehen sollten, wenn sie ohne Selbstverschulden den Anschluss verpasst haben.
Die Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung liegt je nach Reisedistanz bei 250 bis 600 Euro. Bei Reisen bis 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigung 250 Euro.
Bei Reisen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer zahlt die Airline 400 Euro Entschädigung. Ist die Reisedistanz länger als 3.500 Kilometer, werden 600 Euro erstattet. Unabhängig von der Flugdistanz stehen Fluggästen Getränke und Snacks sowie E-Mail und Telefonate zu. Die Versorgung mit Snacks und Getränken sollte laut Fluggastrecht bereits ab zwei Stunden Verspätung beginnen.
Verschiebt sich der Flug um einen oder mehrere Tage, muss die Airline zusätzlich zur Entschädigung eine Übernachtungsmöglichkeit organisieren. Bei Verzögerungen von mehr als fünf Stunden kann der Passagier vom Flug zurücktreten. Er kann zudem einen Ersatztransport oder die Rückerstattung der Ticketkosten verlangen.
Das ist bei einem verpassten Anschlussflug zu tun
Zeichnet sich eine Verspätung des Anschlussflugs ab, muss die Fluggesellschaft die Verspätung schriftlich bestätigen und die Passagiere gegebenenfalls direkt am Flughafen versorgen. Hierauf können verspätete Fluggäste notfalls auch bestehen. Als Nachweise werden zum Beispiel Mahlzeiten oder andere Tickets gewertet. Wer seinen Anschlussflug verpasst hat, sollte Beweise für die Verspätung sammeln und die Tafel mit den Ankünften und Abflügen fotografieren. Es empfiehlt sich, Kontaktdaten mit anderen Reisenden auszutauschen und auf das Anrecht für die Versorgungsleistungen am Flughafen zu bestehen.
Zu beachten: Die Fluggesellschaften händigen mitunter Dokumente aus, mit denen die Fluggäste auf ihre Schadenersatzansprüche verzichten. Es gilt, keine undurchsichtigen Dokumente zu unterzeichnen.
Flug verpasst: Wer ist in der Beweispflicht?
Normalerweise sollte die Fluggesellschaft die Bescheinigung über die Verspätung automatisch ausstellen. Andernfalls ist die Abfertigungsgesellschaft am Terminal zuständig. Ein Nachweis ist aber nicht Pflicht. Flugverspätungen werden im Computer automatisch festgehalten und können noch Monate später abgerufen werden.
Im Zweifelsfall können Fluggäste sich auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen. Diese regelt unter anderem die Entschädigung bei einem verpassten Flug und gilt auch bei Umstiegen außerhalb der EU – vorausgesetzt, der Zubringerflug ist innerhalb der EU gestartet und Hin- und Rückflug sind bereits gebucht.
Wann die Airline nicht zahlen muss
Airlines sind nicht immer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Wenn außergewöhnliche Umstände auftreten, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung. Dazu zählen zum Beispiel Streiks, wetterbedingte Flugstörungen, Vogelschlag oder Sperrung des Luftraums. Nur in Fällen, in denen die Airline das Problem hätte umgehen können, bleibt der Entschädigungsanspruch bestehen.
Die Fluggesellschaften bauen in der Regel einen zusätzlichen Puffer ein. Damit wird vermieden, dass bereits bei einer geringen Verspätung des Anschlussflugs größere Verzögerungen auftreten. Der Passagier hat in der Regel nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Mindestumsteigezeit überschritten wurde.
Außergewöhnliche Umstände berücksichtigen
Um die zurückgelegte Distanz zu ermitteln, werden sämtliche Etappen der Flugreise berücksichtigt. Allerdings keine Zwischenflüge, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt wurden. In diesem Fall müssen Reisende sich mit allen beteiligten Airlines in Verbindung setzen. Selbiges gilt bei außergewöhnlichen Umständen.
„Außergewöhnliche Umstände“ sind Situationen, die nicht in der Kontrolle der Airline liegen. Dazu gehören Beschränkungen der Flugverkehrskontrolle, wenn zum Beispiel ein Problem mit dem Flughafenradar oder der Landebahn vorliegt. Die Fluggesellschaft ist nur für Verspätungen verantwortlich, die sie auf die eine oder andere Art selbst zu verschulden hat. Die Airline muss dann auch für die Kosten für die Beförderung vom Flughafen zum Ort der Unterbringung aufkommen.
Wer ist zuständig, wenn der Anschlussflug verpasst wurde?
Wenn alle Teilstrecken der Reise bei einer Airline gebucht wurden, ist die Sache klar: die Fluggesellschaft übernimmt die Entschädigung. Dazu gehören Essen und Getränke und die Organisation einer Ersatzbeförderung.
Flugreisen über verschiedene Airlines sind weniger gut abgesichert. Kommt es auf der ersten Teilstrecke zu einer Verzögerung und wird deshalb der Anschlussflug auf der zweiten Teilstrecke verpasst, ist keine der beiden Airlines zuständig. Bei niedrigen Buchungsklassen verfällt dann mitunter sogar das Ticket. Deshalb wird empfohlen, den kompletten Flug bei einer Fluggesellschaft zu buchen. Die gute Nachricht: das Reiserecht sieht Sonderregelungen vor, wenn mehr als zwei Parteien an einem verpassten Anschlussflug beteiligt sind.
Diese Verantwortung tragen die Fluggäste
Zuerst hat sich der Flug nur verzögert, dann wurde der Anschlussflug verpasst: in diesem Fall ist die Airline dafür zuständig, dass die Fluggäste rechtzeitig an ihr Ziel gelangen oder zumindest entschädigt und gut versorgt werden. Damit eine Entschädigung gezahlt wird, müssen allerdings auch die Fluggäste einige Dinge beachten. Zunächst darf auf dem Weg von Terminal zu Terminal natürlich nicht gedrödelt werden. Für einen Abstecher im Duty-Free-Shop ist keine Zeit mehr, wenn der erste Flug sich bereits verzögert hat. Die Airline sieht anhand der Check-in-Daten, wann aus- und wann wieder eingecheckt wurde.
Zu beachten: Bei den meisten Flughäfen beträgt die Mindestumsteigezeit 30 bis 40 Minuten. Fluggäste sollten sicherstellen, dass sie in diesem Zeitraum bereits am Flughafen sind und eingecheckt haben.
Anschlussflug wegen Sicherheitskontrolle verpasst
Eine auffällige Deoflasche oder Antiquitäten aus dem Ausland: an den meisten Flughäfen wird schon bei kleinen Auffälligkeiten kontrolliert. Wer aufgrund einer Sicherheitskontrolle seinen Anschlussflug verpasst, hat Anspruch auf Entschädigung. Zumindest dann, wenn es dabei zu unnötigen Verzögerungen kommt. Das Fluggastrecht sieht vor, dass eine Sicherheitskontrolle innerhalb kurzer Zeit abgewickelt werden muss. Die Airline muss sich hier selbstständig um eine gute Organisation bemühen und somit sicherstellen, dass der Anschlussflug erreicht wird.
Anders ist die Gesetzeslage bei langen Warteschlangen am Check-In, für die keine Ersatzleistungen fällig werden. Lediglich wer mehr als 30 Minuten warten muss und dadurch seinen Anschlussflug nicht mehr erreicht, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Auch hier gilt: die verantwortliche Fluggesellschaft muss sich um eine zügige Abwicklung bemühen, ansonsten hat der Fluggast Anspruch auf Ersatz.
*Wir können an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben. Konsultieren sie im Zweifel immer ihren Anwalt.